Arbeitgeber Baden-Württemberg lehnen für die baden-württembergische Wirtschaft das „Landestariftreue- und Mindestlohngesetz“ ab

[ Dick: „Ein weiterer Schritt in eine falsche Richtung“ ]

Erstellt am: 11/27/2012

Stuttgart – Die Arbeitgeber Baden-Württemberg lehnen für die Wirt-schaft im Land das heute von der Landesregierung vorgestellte Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ab. „Die Festlegung eines Vergabemindestlohns von 8,50 Euro ist ein schwerwiegender Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie“, sagte Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, am Dienstag in Stuttgart: „Trotz gegenteiliger Beteuerungen ignoriert die Landesregierung bestehende Tarifverträge, wenn diese zu Entgelten unter 8,50 Euro pro Stunde führen.“

Als sozialpolitische Spitzenorganisation der Wirtschaft im Lande unterstreichen die Arbeitgeber Baden-Württemberg, dass Tarifverträge gut und richtig sind, wenn sie von den jeweiligen Sozialpartnern ausge-handelt werden. Aus gutem Grund gebe es bisher auch keinen grundgesetzlichen Zwang zur Tarifbindung. „Diese Freiheit ist das notwendige Korrektiv dafür, dass die Sozial- und Tarifpartner ihr wirtschaftliches Umfeld berücksichtigen und die Tarifverträge sich sozialpolitisch und marktgerecht entwickeln“, sagte Dick: „Aber auch das interessiert die Landesregierung nicht mehr.“
Ein kleiner Lichtblick sei die vorgenommene Vereinfachung der Überprüfung bei Nach- und Verleihunternehmen, für die die Auftragnehmer nunmehr letztlich nicht haften sollen. „Wir sind aber sehr gespannt, wie die öffentlichen Auftraggeber selbst diese Pflicht übernehmen wollen“, sagte Dick.

 

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Datum: 22.5.2013

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