Stuttgart – Die Arbeitgeber Baden-Württemberg lehnen das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz der Landesregierung ab. „Auch der überarbeitete Entwurf ist ein schwerwiegender Anschlag auf die Tarifautonomie“, sagte Prof. Dr. Dieter Hundt, Präsident der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, am Mittwoch in Stuttgart.
Die politisch motivierte und beliebige Festlegung eines Vergabemindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde heble gültige Tarifverträge ebenso aus wie auch faktische Mindestlöhne, die in einigen Branchen über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen gelten. Die einseitige Fokussierung auf das Entgelt blende zudem andere tarifliche Regelungen komplett aus. „Wenn geltende Tarifverträge nichts mehr wert sind, schadet dies der Tarifbindung erheblich“, warnte Hundt: „Manches Unternehmen, das sich um öffentliche Aufträge bemüht, wird künftig nur noch den Mindestlohn bezahlen und auf andere tarifliche Standards verzichten.“
Das geplante Gesetz bürde den Unternehmen und Kommunen zudem erhebliche bürokratische Dokumentationspflichten auf. Auch würden Auftragnehmer weiterhin dafür haften, dass ihre Nachunternehmer sich ebenfalls an die Mindestbedingungen des Gesetzes halten. „Mit diesem Gesetz definiert die Landesregierung staatlich festgelegte Entgelte. Tarifverträge und bundesweite Regelungen werden dabei ignoriert. Die Landesregierung überschreitet damit ihre gesetzgeberischen Kompetenzen deutlich“, kritisierte der Landes-Arbeitgeberpräsident.