Soziale Sicherung

Die Sozialabgaben verharren allen Reformbemühungen der Politik zum Trotz auf hohem Niveau. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich zum 1. Januar 2009 zusammen aus dem Beitragssatz zur Renten- (19,9 Prozent), Arbeitslosen- (2,8 Prozent), Pflege- (1,95 Prozent und für Kinderlose 2,2 Prozent) und Krankenversicherung (15,5 Prozent). Er beträgt demnach 40,2 Prozent. Darin sind noch nicht die Beiträge der Unternehmen zur gesetzlichen Unfallversicherung enthalten.

Erst zum 1. Juli 2009 ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag durch die Senkung des Krankenversicherungsbeitrags von 15,5 auf 14,9 Prozent wieder unter die 40-Prozent-Marke gefallen.

Die Sozialabgaben sind zur wachsenden Belastung für die Betriebe geworden. Hohe und vor allem ständig steigende Lohnzusatzkosten gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Südwestmetall engagiert sich deshalb in den Organen der sozialen Selbstverwaltung, um die Kostenentwicklung bei den gesetzlichen Sozialversicherungen zu bremsen und das Vorsorgesystem nicht zu einem Versorgungssystem verkommen zu lassen.

Südwestmetall informiert seine Mitglieder über die aktuelle Entwicklung in der Sozialpolitik, berät sie in sozialrechtlichen Fragen und bietet Hilfestellung bei der Umsetzung sozialrechtlicher Bestimmungen in den Betrieben. Darüber hinaus vertritt der Verband die Anliegen der Mitgliedsunternehmen gegenüber Behörden.

Kontakt

Südwestmetall
Abt. IV: Soziale Sicherung
Leitung: Rechtsanwältin Karoline Bauer
Sekretariat: Barbara Köhler
Tel. 0711 7682-142
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