Tarifpolitik

Die Tarifpolitik mit modernen Flächentarifverträgen leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Betriebsfriedens. Es ist die Aufgabe der Grundsatzabteilung Tarifpolitik und Tarifrecht, hier vorausschauend tätig zu sein und die Mitgliedsfirmen zu unterstützen. Zu unseren Aufgaben gehört unter anderem
  • tarifpolitische sowie rechtliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gestaltend Einfluss darauf zu nehmen,
  • die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Tarifverhandlungen,
  • die zeitnahe Information unserer Mitgliedsfirmen über aktuelle Entwicklungen durch Rundschreiben und Erläuterungen, aber auch durch die Organisation von Arbeitskreisen für und mit Vertretern aus unseren Mitgliedsfirmen,
  • die Beratung unserer Mitgliedsfirmen bei der Anwendung von Tarifverträgen, auch in Form von Informationsveranstaltungen und Schulungen,
  • die Unterstützung unserer Mitgliedsfirmen bei der Optimierung von Arbeits- und Betriebszeiten oder im Zusammenhang mit Vergütungsfragen,
  • die Beratung unserer Mitgliedsfirmen bei der Gestaltung und Umsetzung flexibler Lösungen im Rahmen der Tarifverträge und
  • die Unterstützung unserer Mitgliedsfirmen bei der Nutzung von Öffnungsregelungen – insbesondere im Rahmen des Pforzheimer Abkommens – und die Entwicklung passgenauer Lösungen für den einzelnen Betrieb.
Grundlage einer verantwortungsvollen Tarifpolitik ist die Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen und konjunkturellen Rahmenbedingungen. Aktuelle Zahlen und Grafiken finden Sie auf den Seiten unserer Abteilung Volkswirtschaft/Statistik.

Kontakt

Südwestmetall
Abt. II: Tarifpolitik, Tarifrecht
Geschäftsführer: Rechtsanwalt Dirk Wasmuth
Sekretariat: Ute Knoch/Stephanie Raith/Leyla Volaric
Tel. 0711 7682-110/-113/-114
Fax 0711 7682-199
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