Metallarbeitgeber begrüßen Verlängerung der bestehenden Regelungen zur Kurzarbeit

26.08.2020

Die baden-württembergischen Metallarbeitgeber begrüßen den Koalitionsbeschluss zur Verlängerung der bestehenden Regelungen zur Kurzarbeit. „Das bedeutet Klarheit und kann Unternehmen dabei helfen, ihre Mitarbeiter auch in dieser schwierigen Zeit an Bord zu halten“, sagte Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, am Mittwoch in Stuttgart.

Laut Dick stehen viele Unternehmen unmittelbar vor der Entscheidung, ob sie aufgrund des Corona-bedingten Geschäftseinbruchs Personal reduzieren müssen: „Jetzt haben sie Planungssicherheit, dass die erleichterte Kurzarbeit auch noch 2021 als Brücke über die Corona-Krise hinweg tragen kann.“

Neben der Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes und des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit würden die Unternehmen insbesondere durch die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Mitte 2021 entlastet. „Dass es danach die volle Erstattung nur gibt, wenn die Beschäftigten weitergebildet werden, geht grundsätzlich in Ordnung. Sollte aber eine zweite schwere Infektionswelle im Winter die Krise noch einmal richtig verschärfen, dann ergibt ein solcher Qualifizierungszwang keinen Sinn.“

Positiv bewerten die Metallarbeitgeber auch, dass Kurzarbeit in der Zeitarbeit ebenfalls bis Ende 2021 verlängert wurde und dass die Bundesregierung die Mehrkosten für diese Maßnahmen über einen Steuerzuschuss an die Bundesagentur für Arbeit tragen will. „Bei allem, was aktuell wünschenswert ist, müssen wir auch die finanziellen Folgen im Blick behalten. Wenn die Maßnahmen, mit denen die Corona-Folgen eingedämmt werden, langfristig die Beiträge erhöhen und damit Arbeit in Deutschland verteuern würden, wäre das der falsche Weg.“

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Volker Steinmaier

Referatsleiter Medienarbeit Print, Rundfunk und TV

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