Gesetzgeber muss jetzt auch die Kosten für die Tests übernehmen

13.04.2021

Nach der an diesem Dienstag beschlossenen gesetzlichen Pflicht für Unternehmen, ihren Beschäftigten Corona-Tests anzubieten, fordern die baden-württembergischen Metallarbeitgeber die Bundesregierung auf, nun auch die Kosten dafür zu übernehmen.

„Gesundheitsschutz und -prävention sind zuerst staatliche Aufgaben. Wenn der Staat den Betrieben nun Aufgaben aus diesem Bereich per Gesetz überträgt, muss er auch für die Finanzierung aufkommen, wie er das früher bereits in Aussicht gestellt hat“, erklärte der Südwestmetall-Vorsitzende Wilfried Porth am Dienstag in Stuttgart. „Ein Großteil der Unternehmen hat durch die von Corona ausgelöste Wirtschaftskrise starke finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Die Firmen haben derzeit genug damit zu tun, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen. In dieser Situation können sie keine weiteren finanziellen Belastungen verkraften.“

Des Weiteren müsse die Bundesregierung insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen bei der Beschaffung von Corona-Tests unterstützen, forderte Porth: „Denn die Nachfrage nach Tests ist so stark gestiegen, dass es den Unternehmen oft schwerfällt, für Nachschub zu sorgen.“ So berichten in einer aktuellen Südwestmetall-Umfrage etwa zwei Drittel der in die Planung und Durchführung von Tests eingestiegenen Mitgliedsunternehmen von Problemen bei der Beschaffung einer ausreichenden Anzahl an Tests. 

Auch die Arbeitnehmer müssten vom Staat verstärkt in die Pflicht genommen werden, sagte der Südwestmetall-Vorsitzende. Wenn der Gesetzgeber Betriebe schließen und Ausgangssperren verhängen könne, dann müsse er auch für die Beschäftigten eine Testpflicht verordnen können: „Denn ein mit hohen Kosten verbundenes betriebliches Angebot an Tests trägt nur dann zum Rückgang der Infektionszahlen bei, wenn es auch in ausreichendem Maße von den Beschäftigten angenommen wird.“

Das Testen bedeute insgesamt einen erheblichen Aufwand für die Unternehmen, bemerkte Porth: „Bedauerlicherweise verkennt die Politik das schon bisher starke freiwillige Engagement der Unternehmen in diesem Feld. Statt weiter auf das pragmatische Handeln der Betriebe zu setzen, belastet sie die Unternehmen nun mit weiterer Bürokratie.“ Gut sei immerhin, dass im Rahmen der Angebotspflicht auch Selbsttests zulässig seien.

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Thomas Widder

Referent Kommunikation

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