Das ERA-Bewertungssystem

Wir hatten einen Plan. Wir haben ihn umgesetzt und ERA – ein modernes und gerechtes Vergütungssystem – gemeinsam mit unserem Sozialpartner eingeführt. Warum ERA notwendig wurde, können Sie in unserem ERA Tarif-Meilenstein nachlesen.

Bevor wir in die Tiefe gehen und Ihnen aufzeigen, wie das Bewertungssystem funktioniert, hier noch kurz die wesentlichen Grundsätze des ERA-Tarifvertrages:

ERA entlohnt gleichwertige Arbeit gleich und bewertet mit einheitlichen Kriterien. Das heißt: Nicht der Ausbildungsgrad ist relevant, sondern die tatsächlichen Arbeitsaufgaben, die Leistung eines Arbeitnehmers und gegebenenfalls definierte Belastungen am Arbeitsplatz.

Die Bewertung basiert auf einem Punktesystem mit fünf Merkmalen (Stufenwertzahlverfahren). Ein Katalog mit 122 verbindlichen Niveaubeispielen hilft dabei, die Aufgabe zu bewerten.

Wie funktioniert die Bewertung nach ERA?

Zunächst einmal beschreibt der Arbeitgeber das Niveau der Arbeitsaufgabe – er beschreibt das Besondere, was die Arbeitsaufgabe ausmacht und prägt sie somit in ihrer Wertigkeit. Im Anschluss weist er ihr nach den fünf Merkmalen Punkte zu. Die Summe aller Punkte ergibt die Entgeltgruppe und das entsprechende Grundentgelt (insgesamt 17 Entgeltgruppen, siehe ERA-Tabelle).

Reklamation

Der Arbeitnehmer und der Betriebsrat können bestehende Einstufungen reklamieren. Das gilt auch, wenn sich die Arbeitsaufgabe geändert hat. Die Reklamation prüft die Paritätische Kommission, an der Arbeitgeber und Betriebsrat beteiligt sind. Kommt es nicht zu einer Einigung, entscheidet in einer Schiedsstelle ein neutraler Dritter.

Die Wertigkeitsprägung

Das Arbeitsbewertungssystem nach ERA berücksichtigt alle Teilaufgaben, sofern sie die Arbeitsaufgabe in ihrer Wertigkeit prägen. Einfacher gesagt, heißt das: Es wird ausschließlich das Niveau einer Arbeitsaufgabe beschrieben, nicht aber jeder einzelne „Handgriff“ im Arbeitsalltag. 

Ein Beispiel: Dass ein Maschineneinrichter am Ende seines Arbeitstages den Arbeitsplatz säubert, wird, obwohl es zur Aufgabe gehört, nicht in die Aufgabenbeschreibung aufgenommen. Denn diese Aufgabe ist nicht wertigkeitsprägend und folglich auch nicht relevant für die Vergütung. Daraus resultiert, dass sich nicht jeder Beschäftigte in der ERA-Aufgabenbeschreibung „eins zu eins“ wiederfindet.

Die Wertigkeitsprägung bedarf einer ausgeprägten Abstraktionsfähigkeit. Als Maßstab für richtige Bewertungen gilt ein Katalog mit 122 Niveaubeispielen. Sie beschreiben typische Arbeitsaufgaben verbindlich.

Katalog der ERA-Niveaubeispiele

Die ERA-Niveaubeispiele haben zahlreiche Vorteile. Sie sind strukturiert und fokussieren sich auf die wesentlichen, prägenden Aufgabenbestandteile. On top sind sie allgemeingültig und können betriebsübergreifend verwendet werden. Außerdem ergeben alle Niveaubeispiele zusammen einen repräsentativen Querschnitt sehr vieler typischer Jobs in der Metall- und Elektroindustrie. Damit sind die Beispiele auch vergleichend anwendbar.

Nun möchten wir Ihnen mit Hilfe von vier ERA-Niveaubeispielen die Bewertung einzelner Berufsbilder deutlich machen. Wir benennen die wertigkeitsprägenden Teilaufgaben der jeweiligen Berufsbilder, die daraus resultierende Eingruppierung und das Grundentgelt.

Einkaufssachbearbeiter

Der Einkaufssacharbeiter hat drei wertigkeitsprägende Teilaufgaben: Er holt Angebote ein, er führt Bestellungen durch und bereitet Unterlagen für größere Abschlüsse vor. Ein Einkaufssacharbeiter handelt ausschließlich nach Vorgaben und folgt festgelegten Arbeitsprozessen, die ein Vorgesetzter prüft. Diese Arbeitsaufgaben verlangen wenig Verantwortung ab, weswegen das Bewertungsmerkmal „Handlungsspielraum/Verantwortung“ hier mit H 3 (H1 bis H8 möglich) und so mit fünf Punkten bewertet ist. Der Sachbearbeiter ist in der EG 7 eingruppiert. Mit einem solchen Sachbearbeiter sind beispielsweise Sekretäre, technische Zeichner und Rechnungsprüfer auf dem gleichen Niveau.

Montierer 1

Die Arbeitsaufgaben eines Montierers sind in drei Blöcke aufgeteilt: Er bereitet Montagearbeiten vor. Dazu gehört es, Komponenten zu prüfen oder Fehlerbestände zu melden. Auch montiert er eigenständig Komponenten, nachdem er eine eindeutige Arbeitsanweisung erhalten hat. Ein Montierer führt auch Routineprüfungen durch, wie einfache Funktionsprüfungen. Deutlich wird: Der Montierer arbeitet nicht eigenverantwortlich – er erhält Anweisungen, welchen er nachgeht. Das spiegelt sich in der Bewertung wider: Die Anforderungen an das Bewertungsmerkmal „Denken“ sind gering, da er mit leicht zu erfassenden und zu verarbeitenden Informationen arbeitet. Daher ist eine Bewertung mit D1 (D1 bis D7 möglich) geboten, was zu einem Punkt führt. Damit ist ein Beschäftigter, der Aufgaben auf dem Niveau des „Montierer/-in 1“ wahrnimmt, in der Entgeltgruppe 2 eingruppiert. Auf dem gleichen Niveau sind beispielsweise Lageristen, Bürohilfen oder Prüfer.

Controller

Ein Controller (auf diesem Niveau) entwickelt und führt neue Methoden und Verfahren von Controllingsystemen ein, zum Beispiel für die Kostenerfassung. Er plant zudem die Kosten und Leistungen von Unternehmensstellen und überwacht die Ergebnisse. Auch führt der Controller Wirtschaftlichkeitsrechnungen für größere Investitionsprojekte oder Produktionsumstellungen durch. Ergo: Das Niveau der Arbeitsaufgaben eines Controllers ist sehr hoch. Es ist eine mehrjährige einschlägige praktische Erfahrung erforderlich, bevor er eine solche Aufgabe ausführen kann. Im Bewertungsmerkmal „Erfahrung“ ist daher die Stufe E 4 geboten, wofür der Tarifvertrag 8 Bewertungspunkte vergibt. In der ERA-Eingruppierung ist der Controller im Gesamtpaket der fünf Bewertungsmerkmale in der EG 16. Auch ein Systemmanager oder Fertigungsplaner arbeiten auf dem gleichem Niveau.

Maschineneinrichter

Ein Maschineneinrichter bereitet Maschinen vor und rüstet sie. Er bearbeitet und prüft Werkstücke. Außerdem ist es seine Aufgabe, organisatorische Abläufe zu steuern und zu überwachen. Treten Störungen an der Maschine auf, liegt es in seiner Verantwortung diese zu beheben. Und zu guter Letzt führt er Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch. Für eine solche Arbeitsaufgabe ist eine Berufsausbildung, beispielsweise als Zerspanungsmechaniker, erforderlich. Hierfür sieht der Tarifvertrag im Bewertungsmerkmal „Ausbildung“ 13 Punkte vor. Ein Maschineneinrichter ist daher in die EG 8 eingruppiert. Auf dem Niveau eines Maschineneinrichters ist beispielsweise auch ein Sachbearbeiter in der Buchhaltung oder ein Systembetreuer eingestuft.

Neubewertung und ihre Konsequenz

Mit der Einführung von ERA wurden alle Arbeitsplätze neu bewertet. Das führte unvermeidlich dazu, dass manche Arbeitsplätze aufgewertet, andere wiederum abgewertet wurden.

Sie fragen sich, welche Funktionsbereiche höher und welche niedriger bewertet wurden? Allgemein gesagt: Es waren vor allem Routinefunktionen mit relativ hohem Standardisierungsgrad, die abgewertet wurden. Das betraf insbesondere die einfachen kaufmännischen Berufe. Die Anforderungen an diese Berufe waren über die Jahre hinweg stetig gesunken. 

Ein Beispiel ist das „Zusammenzählen“: Vor vielen Jahren haben kaufmännische Angestellte Zahlen im Kopf zusammengerechnet, dann folgte der Taschenrechner als Hilfe. Heute werden Zahlen oft über ein Scansystem eingelesen. Ergo: Technische Hilfsmittel haben diese einfache Arbeit nahezu vollständig übernommen.

Im Gegenzug wurden vor allem qualifizierte gewerblich-technische Berufe aufgewertet. Diese Arbeitnehmer gingen früher überwiegend körperlicher Arbeit nach. Sie verschraubten Bauteile oder schweißten per Hand. Durch die Automatisierung wurde jedoch mehr „Kopfarbeit“ erforderlich. Die Arbeit wurde also anspruchsvoller. Heute programmiert ein solcher Beschäftigter zum Teil hochkomplexe Maschinen.

VOILA_REP_ID=C1257761:004A5185