ERA-Leistungsentgelt

Zusätzlich zum ERA-Grundentgelt erhält ein Arbeitnehmer nach der Einarbeitungszeit – und damit spätestens nach sechs Monaten – ein individuelles Leistungsentgelt. Es geht dabei um die persönliche Leistung eines jedes Beschäftigten, wobei das Leistungsentgelt zwischen 0 und 30 Prozent des ERA-Grundentgelts beträgt.

Es gibt für den Arbeitgeber drei mögliche Methoden, um die Leistung zu ermitteln:

  1. Beurteilen
  2. Kennzahlenvergleich (z. B. im Rahmen eines Akkord- oder Prämiensystems)
  3. Zielerfüllung nach Zielvereinbarung
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