Datenschutz darf in Corona-Pandemie nicht in jeder Situation über Gesundheitsschutz gestellt werden

Dick: „Auskunftsrecht für Arbeitgeber über Impfstatus der Beschäftigten würde zu keinem Dammbruch beim Schutz der persönlichen Daten führen“ 
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Südwestmetall-Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick   Bildnachweis: Fotostudio M42

31.08.2021

Die Metallarbeitgeber im Südwesten bleiben bei ihrer Forderung nach einem Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impfstatus seiner Beschäftigten. „In einer Pandemie bisher ungekannten Ausmaßes darf der Datenschutz nicht in jeder Situation über den allgemeinen Gesundheitsschutz gestellt werden“, kritisierte Südwestmetall-Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick am Dienstag Äußerungen des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink, der ein solches Auskunftsrecht als einen Tabubruch abgelehnt hatte.

„Der Gesundheitsschutz in den Betrieben würde sich deutlich besser für die Beschäftigten – und damit für die gesamte Bevölkerung – organisieren lassen, wenn die Arbeitgeber in Erfahrung bringen könnten, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Corona geimpft sind und welche nicht. Der Schutz von Leib und Leben aller Menschen sollte in diesem Fall – ausnahmsweise! – über den Schutz der persönlichen Daten der Beschäftigten gestellt werden“, forderte Dick. Selbst der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach habe heute in einem Deutschlandfunk-Interview erklärt, dass ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers aus epidemiologischer Sicht den Arbeitsplatz für alle sicherer machen würde.

Die Corona-Pandemie sei eine Gesundheitskrise von in der jüngeren Geschichte des Landes noch nicht dagewesenen Dimensionen, betonte der Südwestmetall-Hauptgeschäftsführer: „Datenschutzrechtliche Ausnahmen für diesen Ernstfall würden nicht zu einem generellen Dammbruch beim Schutz der persönlichen Daten der Beschäftigten führen. Außerordentliche Krisen erfordern eben außerordentliche Maßnahmen.“

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Thomas Widder

Referent Kommunikation

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