Südwestmetall zur Impfpflicht-Debatte und zur Anpassung der Corona-Regelungen in Baden-Württemberg

Porth: „Gesetzgeber muss jetzt die Bedingungen festlegen, unter denen eine Impfpflicht zeitnah in Kraft tritt. Kontrolle und Konsequenzen einer Impfpflicht dürfen aber nicht auf die Betriebe abgewälzt werden.Ständige Änderungen der Corona-Regelungen gefährden die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern“

Zur aktuellen Debatte des Bundestags über die mögliche Einführung einer allgemeinen Impflicht sowie zu den geplanten Anpassungen der Corona-Regelungen in Baden-Württemberg erklärt Wilfried Porth, Vorsitzender des Arbeitgeberverbands der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie, Südwestmetall:

„Wir begrüßen es, dass sich der Bundestag jetzt endlich mit dem Thema Impfpflicht befasst. Eine sehr hohe Impfquote ist die Voraussetzung dafür, dass unser Gesundheitswesen nicht überlastet und ein einigermaßen normaler Alltag ermöglicht wird, ohne weitere gravierende soziale, psychische und wirtschaftliche Schäden anzurichten. Fakt ist leider auch, dass die bisherige Impfkampagne, die allein auf Freiwilligkeit basiert, dieses Ziel bisher nicht erreicht hat.

Ein so weitreichender Eingriff in Grundrechte muss natürlich sorgfältig abgewogen werden. Dabei gilt es aber sich vor Augen zu führen, dass schon heute tagtäglich die Grundrechte vieler Menschen teils massiv durch die Corona-Regeln eingeschränkt werden. Und: Wenn die Krankenhäuser vor allem aufgrund ungeimpfter Corona-Patienten überlaufen, kommen heute schon andere Menschen, die dringend eine Behandlung benötigen, die vielleicht ihr Leben retten kann, nicht zum Zuge. Dies ist unter keinen Umständen akzeptabel.

Ja, das Virus kann uns durch neue Varianten nochmals ein Schnippchen schlagen, und dadurch können sich auch Erforderlichkeiten erneut ändern. Das darf aber nicht als Vorwand dienen, die Entscheidung auf die lange Bank zu schieben. Der Gesetzgeber kann ja nicht nur entscheiden, wie eine Impflicht ausgestaltet und umgesetzt werden soll. Er kann und muss jetzt sofort die Bedingungen und Parameter festlegen, unter denen eine mögliche Impflicht dann zeitnah in Kraft gesetzt wird. Wird immer erst mit der Diskussion begonnen, wenn die Situation ernst ist oder sogar schon aus dem Ruder läuft, ist es zu spät. Hier zählt jeder Tag, und nur so kommt man noch „vor die Lage“, was ja auch immer das erklärte Ziel der Politik ist. Unzumutbar wäre aber, wenn die Kontrolle und die Konsequenzen einer Impfpflicht auf die Betriebe abgewälzt werden. Schon die Kontroll- und Sanktionspflichten bei „3G im Betrieb“ bedeuten für die Unternehmen einen großen Mehraufwand, verbunden mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten. Würde auch die Kontrolle der Impfpflicht zur Sache der Betriebe erklärt, würde dies deren Aufwand und ihre rechtlichen Risiken vervielfachen.

Eine Entwicklung wie in diesem Winter sollte sich unter allen Umständen nicht wiederholen. Das gilt auch für die Festsetzung der Corona-Regelungen durch die baden-württembergische Landesregierung. Die Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte und Betriebe müssen darauf vertrauen können, dass sich die Kriterien, die ggf. weitere Beschränkungen auslösen, nicht ständig und zunehmend beliebig ändern. Sie müssen darauf vertrauen können, dass die Regelungen verständlich, transparent und nachvollziehbar bleiben. Nur so gelingt es, die notwendige Akzeptanz zu erhalten. Dies war zuletzt leider nicht mehr der Fall. Völlig zurecht hat daher der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Einfrieren der Maßnahmen der Alarmstufe 2, obwohl die Voraussetzungen dafür gar nicht mehr gegeben waren, als nicht rechtens kassiert.

Die Landesregierung hat auf die Richterschelte damit reagiert, dass man nun zwar wieder in die gültige Alarmstufe zurückkehren will, dort aber einige Regelungen so verschärft, dass sich für die betroffenen Bereiche doch nichts ändert. Das gilt z.B. für Clubs und Diskotheken, aber auch Messen bleiben weiterhin geschlossen. Gesetze und Verordnungen sollten ein gegenseitiger Vertrag sein, der für die Bürgerinnen und Bürger und für die Politik gleichermaßen bindend ist. Diesen einseitig abzuändern, halten wir für sehr kritikwürdig.“

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