Mit der Pforzheimer Vereinbarung haben die Tarifvertragsparteien ein Bekenntnis zum Standort Deutschland abgegeben. Sie haben damit ein tarifliches Werkzeug geschaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit zu stärken, die Investitionsbedingungen zu verbessern sowie Arbeitsplätze in Deutschland zu halten.
1. Die Pforzheimer Vereinbarung
Das in Pforzheim vereinbarte Verhandlungsergebnis vom 12. Februar 2004 enthält einen als 'Pforzheimer Vereinbarung' bekanntgewordenen Teil, der in seinem Hauptteil die Möglichkeit zur Absenkung von flächentariflichen Standards unter Mitwirkung der Tarifvertragsparteien festhält. Die Vereinbarung trat am 25. Februar 2004 in Kraft, wurde bereits zwei Mal verlängert und zuletzt als echter Tarifvertrag in den bisher bestehenden Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung integriert. Im neu zusammengefassten Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zum Beschäftigungsaufbau (TV Besch) finden sich diese Regelungen unter § 2. Sie können erstmals zum 31. Dezember 2011 gekündigt werden.
Mit der Pforzheimer Vereinbarung haben die Tarifvertragsparteien ein Bekenntnis zum Standort Deutschland abgegeben. Sie haben damit ein tarifliches Werkzeug geschaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit zu stärken, die Investitionsbedingungen zu verbessern sowie Arbeitsplätze in Deutschland zu halten.
Nach dem „Pforzheimer Modell“ suchen die Betriebs- und Tarifvertragsparteien – nach Ausschöpfung der betrieblichen Möglichkeiten – nach konkreten Lösungswegen für ein bestimmtes Unternehmen oder einen bestimmten Betrieb. Dabei können ergänzende tarifvertragliche Regelungen vereinbart werden, durch die befristet von tariflichen Mindeststandards abgewichen wird, sofern dies unter Abwägung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen zur Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen erforderlich ist.
Die Pforzheimer Vereinbarung wurde in der Öffentlichkeit zunächst teils kontrovers diskutiert. Inzwischen hat sich dieses zusätzliche tarifliche Werkzeug aber als wichtiger Beitrag zur Standortsicherung bei Erhalt des Flächentarifvertrags erwiesen, aber in einigen Fällen auch als Mittel zum Aufbau von Beschäftigung. Zwar waren ergänzungstarifvertragliche Regelungen natürlich auch vor der Pforzheimer Vereinbarung möglich. Diese Möglichkeit wurde mit der Pforzheimer Vereinbarung aber instrumentalisiert und die Mitwirkung unter bestimmten Voraussetzungen verbessert.
2. Die Ergänzungstarifverträge nach der Pforzheimer Vereinbarung
Den tarifvertraglichen Ergänzungsvereinbarungen steht die gesamte Palette der tariflichen Leistungen zur Verfügung. Am häufigsten vereinbart wurden bisher verlängerte Arbeitszeiten mit oder ohne Lohnausgleich (auch in Form zusätzlicher Qualifizierungszeiten) sowie die Kürzung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch das tarifliche Entgelt (Kürzung oder Verschiebung von Tariferhöhungen, Kürzung von Zulagen oder Zuschlägen etc.) wird in vielen Fällen durch solche Ergänzungstarifverträge angepasst. Auch im Zusammenhang mit den ERA-Tarifverträgen wurden in der Vergangenheit häufig Abweichungen vom Flächentarifvertrag vereinbart.
In die Ergänzungstarifverträge wird in der Regel auch eine Art Gegenleistung des Unternehmens aufgenommen. Diese kann finanzieller Natur sein, etwa eine Erfolgsbeteiligung bei entsprechend positivem Geschäftsergebnis, oder die Sicherung der Arbeitsplätze und/oder die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens im Auge haben. In der Mehrzahl der Fälle wird eine Beschäftigungssicherung, beispielsweise der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, vereinbart. Auch Standort- und Investitionszusagen stellen eine häufig vereinbarte Zusage außerhalb des Tarifvertrages dar.
Abschlüsse sind bei Unternehmen jeder Betriebsgröße zu verzeichnen, wobei die Unternehmen mit bis zu 500 Arbeitnehmern den größeren Anteil stellen. Da Ergänzungstarifverträge immer nur befristet abgeschlossen werden, sind viele zwischenzeitlich ausgelaufen. Mehrere Verträge wurden jedoch auch – ggf. etwas abgeändert – verlängert.