1. Regelmäßiges monatliches Entgelt

a) Das Vergütungssystem ERA (Entgeltrahmentarifvertrag ERA-TV)

Der ERA-TV beinhaltet das tarifliche Vergütungssystem und regelt einen einheitlichen Entgeltaufbau für alle Beschäftigten. Die Elemente des monatlichen Entgelts sind:

  • Das Grundentgelt, das sich aus den Anforderungen ergibt, die erforderlich sind, um die Arbeitsaufgabe ausführen zu können
  • das Leistungsentgelt, das die persönliche Leistung bei der Erfüllung der Arbeitsaufgabe widerspiegelt
  • unter bestimmten Voraussetzungen eine Belastungszulage, die sich aus einer definierten Belastungssituation ergeben kann

Diese Entgeltbestandteile ergeben das persönliche Bruttoentgelt. Je nach Einsatz kön­nen dann noch Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Spät- und Feiertagsarbeit hinzukommen, wenn unter entsprechenden Bedingungen gearbeitet wird.

Für das Grundentgelt gibt es 17 Entgeltgruppen. Welche Beschäftigten zu welcher Entgeltgruppe gehören, ergibt sich aus einem im Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbewer­tungssystem, mit dessen Hilfe der „Wert“ jeder Arbeitsaufgabe ermittelt wird.

Die maßgeblichen Kriterien für die Ermittlung des Wertes einer Arbeitsaufgabe, die nach einem vorgegebenen Schema bepunktet werden, sind nach dem Tarifvertrag

  • Wissen und Können
  • Denken
  • Handlungsspielraum
  • Kommunikation
  • Mitarbeiterführung

Diese Merkmale werden in Abhängigkeit von den Anforderungen der jeweiligen Arbeitsaufgabe bewertet. Aus der Summe der Punkte ergibt sich dann die maßgebliche Entgeltgruppe.

Das individuelle Leistungsentgelt wird nach einer Einarbeitungszeit von maximal sechs Monaten zusätzlich zum Grundentgelt gezahlt. Es beträgt je nach Leistung des Beschäftigten zwischen 0 und 30 % des Grundentgelts. Der ERA-TV gibt vor, dass die Leistungszulagen im Durchschnitt aller Beschäftigten 15 % der gesamten Grundent­geltsumme betragen sollen. Das Leistungsentgelt kann sich entweder aus dem Ergebnis einer Leistungsbeurteilung, aus betrieblich festgelegten Kennzahlen (z.B. im Rahmen eines Akkord- oder Prämiensystems) oder aus dem Ergebnis einer Zielvereinbarung ergeben.

Belastungszulagen fallen nur an, wenn unter besonders hohen Belastungssituationen gearbeitet wird. Solche Belastungen können beispielsweise Lärm oder besonders ungünstige klimatische oder ergonomische Arbeitsbedingungen sein. Ein Belastungspunkt führt aktuell zu einer Belastungszulage von 89,80 €.

b) TV Entgelte

Die Höhe der Grundentgelte ergibt sich aus dem TV Entgelte, in dem für jede der 17 Grundentgeltgruppen der maßgebliche Entgeltbetrag definiert ist.

Der TV Entgelte wird regelmäßig zum Ende der jeweils vereinbarten Mindestlaufzeit von der IG Metall gekündigt. Im Rahmen der Tarifverhandlungen wird dann eine Entgelterhöhung sowie die neue Mindestlaufzeit ausgehandelt.

Aktuell beträgt das Grundentgelt der niedrigsten Entgeltgruppe EG 1, die beispielsweise bei einfachsten Montagetätigkeiten greift, 2.658,00 € bei einer 35-Stunden-Woche. Hier kommen noch Leistungsentgelt und verschiedene jährliche Einmalzahlungen (siehe hierzu 2.) hinzu, so dass das Jahresentgelt bei ca. 43.000 € liegt.

Das Grundentgelt der höchsten Entgeltgruppe 17 beträgt 6.699,00 € bei einer 35-Stunden-Woche, was einem Jahresentgelt von ca. 106.500 € (bzw. ca. 121.500 € bei einer 40 h-Woche) entspricht.

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