Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr. Dies entspricht einem sechswöchigen Urlaubsanspruch eines an fünf Tagen pro Woche eingesetzten Beschäftigten. Nach einer Betriebszugehörigkeit von 25 Jahren erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 31 Tage.
Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung steht ein Zusatzurlaub von 5 Tagen pro Jahr zu. Dies sieht jedoch nicht der Tarifvertrag, sondern ein Gesetz vor.