Mobiles Arbeiten

Ein neuer Tarifvertrag setzt die Rahmenbedingungen für freiwillige Betriebsvereinbarungen zum mobilen Arbeiten. Dazu zählen u.a. folgende Punkte:

  • Kein Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten
  • Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen
  • Keine Pflicht zur Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten
  • Arbeitszeit kann detailliert oder pauschal dokumentiert werden

Werden diese Voraussetzungen eingehalten, werden bestehende tarifliche Regelungen automatisch angepasst:

  • Mehrarbeitszuschläge entfallen, wenn die Mehrarbeit nicht vom Vorgesetzten angeordnet wird
  • Keine Spät- und Nachtzuschläge, wenn der Mitarbeiter die Lage der Arbeitszeit selbst bestimmt, also nicht ausdrücklich angeordnet wurde, dass er in diesen Zeiten arbeiten soll

Die tägliche ununterbrochene Ruhezeit kann von elf auf neun Stunden verkürzt werden, wenn der Beschäftigte selbst Ende oder Beginn der Arbeitszeit festlegen kann.

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