Arbeitszeit - mehr Volumen über Auszahlung von Zeit

Eine neue Vorschrift im Tarifvertrag sieht unscheinbar aus, hat es aber in sich: Zum Ausgleich fehlender Kapazitäten kann mit dem Betriebsrat die Auszahlung von bis zu 50 Stunden pro Beschäftigten aus Zeitkonten vereinbart werden.

Mehr Volumen über Auszahlung von Zeit

Eigentlich dienen Zeitkonten ja einer flexiblen Verteilung der Arbeitszeit, und zusätzlich erbrachte Zeiten werden später wieder in Form von Zeitausgleich abgefeiert. Von dieser Regelung macht die neue Tarifnorm eine Ausnahme. Hier können nun Zeiten, die ursprünglich in Freizeit ausgeglichen werden sollten, stattdessen ausgezahlt werden. Und obwohl der Beschäftigte dann ja über seine vertragliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat, fallen hierfür keine Mehrarbeitszuschläge an.

Wird von dieser Regelung vollumfänglich Gebrauch gemacht, bringt dies ein Zusatzvolumen von mehr als einer Stunde pro Woche.

Auch diese Vorschrift ist daher ein wichtiger Baustein, um im Bedarfsfall ein Mehr an Arbeitsvolumen generieren zu können, denn ein reduziertes Zeitguthaben bietet Potential, im Bedarfsfall wieder zusätzliche Stunden abrufen zu können.

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