Die Ergebnisse im Einzelnen

  • Laufzeit: 21 Monate (1. Januar 2021 – 30. September 2022)
  • Bis Juni 2021: Corona-Beihilfe in Höhe von 500 Euro (Auszubildende: 300 Euro)
  • Februar 2022: Einführung einer neuen jährlichen Sonderzahlung („Trafobaustein“), 2022 in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts, ab Februar 2023 jährlich 27,6 Prozent
  • 2021: Automatische Differenzierung (Streichung) des tariflichen Zusatzbetrags (398,50 Euro) bei Nettoumsatzrendite <    2,3 %
  • Betriebliche Option, das Weihnachtsgeld zu variabilisieren
  • Dual Studierende werden in einige tarifliche Regelungen einbezogen
  • Flächentariflicher Rahmen für optionale betriebliche „Zukunftstarifverträge“, um die Transformation zu gestalten
  • Tarifliche Option, die Arbeitszeit mit Teillohnausgleich für längere Zeiträume abzusenken
  • Vereinfachung der tariflichen Arbeitszeitregelungen mit großen Spielräumen für Arbeitsverträge mit mehr als 35 Stunden
  • Kostenentlastung der Betriebe durch neue Berechnungsweise des Leistungsentgeltdurchschnitts
  • Verpflichtung zur Überarbeitung und Vereinfachung von Tarifverträgen
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