ERA-Grundentgelt

Das Grundentgelt ist die Basis, das heißt: Jeder Beschäftigte in der M+E-Industrie erhält ein ERA-Grundentgelt. Ermittelt wird das Grundentgelt durch den Arbeitgeber aus insgesamt 17 Entgeltgruppen, indem er die Arbeitsaufgaben nach den Regeln des ERA-TV bewertet.

Die Tabelle mit den ERA-Grundentgelten, gültig ab 01. Mai 2024, ist hier sichtbar.

Bei der Bewertung der Arbeitsaufgaben gibt es zwei Vorgehensweisen:

Ein Katalog mit 122 verbindlichen Niveaubeispielen vereinfacht die Bewertung für den Arbeitgeber: In diesem Katalog werden typische Arbeitsaufgaben und die dazugehörenden Anforderungen beschrieben. Der Arbeitgeber kann sich an den Beispielen und der zugehörigen Grundentgeltgruppe orientieren.

Beim Stufenwertzahlverfahren bewertet der Arbeitgeber die prägenden Elemente von Arbeitsaufgaben nach fünf Merkmalen, die jeweils nach Punkten gestuft sind:

  1. Wissen und Können
  2. Denken
  3. Handlungsspielraum / Verantwortung
  4. Kommunikation
  5. Mitarbeiterführung

Die Summe aller Punkte ergibt dann die ERA-Entgeltgruppe und damit das ERA-Grundentgelt eines Beschäftigten.

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