Entgelte

Die Monate Januar und Februar sind echte Nullmonate, im März gibt es für Beschäftigte einmalig 100 Euro.

Ab 1. April 2018 steigen die Entgelte um 4,3 Prozent.

Im Jahr 2019 wird eine dauerhafte Sonderzahlung, auszahlbar im Juli, eingeführt. Der neue „Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld“ (TV T-ZUG) sieht zwei Komponenten vor:

Tarifabschluss 2018: Entgelte

  1. ein verdienstabhängiges „tarifliches Zusatzgeld“ (T-ZUG) in Höhe von 27,5% eines Monatsentgelts
  2. einen verdienstunabhängigen zusätzlichen Betrag, der 2019 400 Euro für jeden Beschäftigten beträgt. Ab 2020 liegt dieser bei 12,3 Prozent eines Monatsentgelts der Entgeltgruppe 7. Diese Komponente kann in wirtschaftlich schwieriger Situation mit Zustimmung der Tarifparteien geschoben, reduziert oder ganz gestrichen werden (dauerhafte Differenzierungskomponente).

Umgerechnet entsprechen diese beiden Komponenten einer dauerhaften Lohnerhöhung von knapp 3 Prozent.

Die gesamte Kostenbelastung für die Betriebe liegt im Kalenderjahr 2018 – inklusive einer Vorbelastung aus dem letzten Abschluss – bei 3,96 Prozent, 2019 bei 3,75 Prozent.

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