Anreize für Beschäftigungssicherung

„Zukunftstarifverträge“ – hierfür sollte nach den Vorstellungen der IG Metall ein verbindlicher Rahmen geschaffen werden. Das Kalkül, das dahinterstand: Wenn es ihr gelingt, mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu kommen, kann rechtzeitig Einfluss auf Entscheidungen genommen werden, die sich nachteilig auf Beschäftigung auswirken können.

Diesem Ansinnen konnten und wollten sich die Arbeitgeber auch nicht entziehen, machten allerdings Bedingungen für einen Kompromiss in dieser Frage. So sollten die Diskussionen über Zukunftstarifverträge nicht über Zwang, sondern über einen freiwilligen Einstieg erfolgen. Und um die Bereitschaft hierzu zu erhöhen, musste in Bezug auf die Inhalte solcher Zukunftstarifverträge sichergestellt sein, dass ergebnisoffen gesprochen wird.

Den Tarifvertragsparteien ist es gelungen, hierzu unbürokratische Rahmenbedingungen festzulegen.

Neuer Trafobaustein ab Februar 2022

Der zweite Baustein besteht in einem neuen Modell der kollektiven Arbeitszeitabsenkung. Die Tarifvertragsparteien ermöglichen damit, die Arbeitszeit in Bereichen mit transformationsbedingten Personalüberhängen absenken zu können - als Alternative zu Entlassungen. Durch das neue tarifliche Modell kann die Arbeitszeit um bis zu 20 % auch für längere Zeiträume abgesenkt werden. Der hierdurch entstehende monatliche Entgeltverlust kann vermindert werden, indem entweder die jährlichen Einmalzahlungen der betroffenen Beschäftigten auf die Monate umgelegt werden. D.h. hier finanziert jeder betroffene Beschäftigte seinen monatlichen Teilentgeltausgleich selbst. Oder der neu vereinbarte Trafobaustein wird bei allen Beschäftigten gekürzt und das dadurch eingesparte Volumen für den Teilentgeltausgleich bei den Betroffenen verwendet.

Beide Instrumente schaffen Anreize, im Miteinander der betrieblichen oder ggf. auch tariflichen Sozialpartner durch kostenwirksame Alternativen einen Personalabbau zu vermeiden.

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