Differenzierung und Variablisierung

Mit der automatischen Differenzierung soll eine automatische Kostenentlastung für jene Betriebe eintreten, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden. Anders als in der Vergangenheit soll die Kostenentlastung also nicht im Einzelfall mit der Gewerkschaft ausgehandelt werden müssen, sondern automatisch eingreifen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt wären.

Der Tarifvertrag sieht hierfür folgendes Modell vor:
Der sogenannte Zusatzbetrag in Höhe von 398,50 Euro, der 2019 im Zuge des Tarifvertrags T-ZUG (Sonderzahlung mit Wahloption Geld oder freie Tage) eingeführt wurde, wird in diesem Jahr erst im Oktober fällig und kann betrieblich um weitere sechs Monate verschoben werden. Er entfällt, wenn das Unternehmen 2021 eine Nettoumsatzrendite von weniger als 2,3 Prozent erzielt hat.

Die Variabilisierung von Sonderzahlungen soll hingegen betriebliche „Chancen-Risiken“-Modelle ermöglichen: Arbeitgeber und Betriebsrat sollen die Möglichkeit bekommen, betriebliche Kennzahlen zu definieren, anhand derer die Höhe tariflicher Einmalzahlungen schwanken kann – z.B. ein höheres Weihnachtsgeld in guten, ein geringeres in schwierigen Jahren.

Auch hierfür wurde mit der IG Metall Baden-Württemberg – anders als in anderen Tarifgebieten - eine Lösung gefunden.

So können die Betriebsparteien, wenn sie sich hierauf einvernehmlich verständigen, das tarifliche Weihnachtsgeld in der Höhe variabel ausgestalten. Es kann um bis zu 50 % über, aber auch bis zu 50 % unter dem tariflichen Wert liegen. Welche Kennzahlen herangezogen werden und welche Größenordnung dieser Kennzahlen die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflusst, müssen die Betriebsparteien festlegen. Eine solche Vereinbarung muss eine Laufzeit von mindestens drei Jahren haben. Damit soll sichergestellt werden, dass sich sowohl Chancen als auch Risiken eines solchen Modells realisieren lassen. Und die Betriebsparteien müssen eine geeignete Form der Beschäftigungssicherung vereinbaren.

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