Klageeinreichung von Südwestmetall gegen rechtswidrige Streikaktionen der IG Metall

Der Metallarbeitgeberverband Südwestmetall hat mit Beginn der Ganztagesstreiks in der laufenden Tarifauseinandersetzung der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie (M+E) am Mittwoch eine Klage gegen die rechtswidrigen Streikaktionen der IG Metall am Arbeitsgericht Stuttgart eingereicht.

„Die IG Metall hat trotz mehrfacher Hinweise unsererseits an ihrer rechtswidrigen Forderung nach einem Lohnzuschlag für bestimmte Beschäftigtengruppen, die ihre Arbeitszeit reduzieren, festgehalten“, sagte Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick am Mittwoch in Stuttgart: „Weil sich daraus auch die Rechtswidrigkeit aller Streikmaßnahmen, die diese Forderung erzwingen wollen, ergibt, sehen wir uns veranlasst, hier nun ein Hauptsacheverfahren anzustrengen.“

Dick machte die IG Metall für die aktuelle Eskalation verantwortlich: „Erst wischt sie bei den Verhandlungen am Wochenende mit einer kaum nachvollziehbaren Begründung einen äußerst attraktiven Lösungsvorschlag der Arbeitgeber vom Tisch, dann weitet sie auch noch die Streiks von üblicherweise ein bis zwei auf 24 Stunden aus: Das ist unverhältnismäßig und verantwortungslos.“ Die Klage bezieht sich neben der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes auf eine Unterlassung der Streiks und der Feststellung von Schadensersatzansprüchen dem Grunde nach. „Darauf können sich dann auch Unternehmen, denen durch Streik und Produktionsausfall Schäden entstehen, in einem späteren eigenen Klageverfahren berufen“, sagte Dick.

Nach Kenntnis des Arbeitgeberverbands werden allein in Baden-Württemberg mehr als 60 Betriebe von den Ganztagesstreiks betroffen sein. In diesen soll der Betrieb wahlweise am Mittwoch, am Donnerstag oder am Freitag ganztägig stillgelegt werden. Die Betriebe befürchten erhebliche Umsatzeinbußen durch Produktions- und Lieferausfälle und Mehrkosten beim Nachholen der Ausfälle sowie möglicherweise Konventionalstrafen. Nach Berechnungen des IW Köln könnten die bundesweiten Tagesstreiks schon ohne potenzielle Fernwirkungen zu Umsatzausfällen in dreistelliger Millionenhöhe führen. „Sollte das Gericht die Rechtswidrigkeit der Streiks feststellen, könnten auf die IG Metall Schadensersatzforderungen in erheblichem Umfang zukommen“, sagte Dick.

Aus Sicht der Arbeitgeber waren die Tarifgespräche in wesentlichen Punkten bereits weit vorangeschritten. Beim Thema Arbeitszeit habe es eine Verständigung auf die Grundzüge eines innovativen und zukunftsweisenden Tarifmodells gegeben, das neben einer befristeten Teilzeit, einer Wahloption Zeit oder Geld für besonders belastete Beschäftigtengruppen und einer Rahmenvereinbarung zu mobilem Arbeiten für die Betriebe auch mehr bedarfsgerechte Flexibilität beim Arbeitszeitvolumen nach oben bedeutet hätte. „Zudem haben wir ein lukratives finanzielles Angebot gemacht, das 2019 für unsere Beschäftigten im Durchschnitt ein Lohnplus von 4.000 Euro gebracht hätte“, sagte der Südwestmetall-Hauptgeschäftsführer: „Bemerkenswert ist doch, dass es letztlich wieder daran hakte, dass die IG Metall auf eine Bevorzugung bestimmter Beschäftigtengruppen, also einer Ungleichbehandlung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beharrte. Und dafür weitet sie nun das Streikgeschehen aus.“

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