Dick: „Wenn ein Mitarbeiter positiv auf Corona getestet wird, ist die Schnelligkeit der Gegenmaßnahmen entscheidend für die wirksame Unterbrechung der Infektionsketten. Dafür ist ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers unerlässlich“
06.09.2021
„Wenn ein Belegschaftsmitglied positiv auf Corona getestet wird, ist die Schnelligkeit der betrieblichen Gegenmaßnahmen entscheidend für die wirksame Unterbrechung der Infektionsketten. Dafür ist ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers unerlässlich, und zwar für alle Arbeitgeber“, erklärte Südwestmetall-Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick am Montag in Stuttgart. „Denn nur mit entsprechend vorbereiteten Namenslisten kann der Arbeitgeber unverzüglich mit den passenden Maßnahmen reagieren.“ Selbstverständlich müssten solche Listen den Ansprüchen des Datenschutzes genügen und dürften nur dort angewandt werden, wo mögliche Corona-Infektionsketten rasch nachverfolgt werden müssten, unterstrich er.
Der Politik sei leider nicht ausreichend klar, wie das Kontaktpersonen-Management in Betrieben konkret ablaufe, beklagte Dick: „Wenn sich beispielsweise an einem Freitagabend herausstellen sollte, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter positiv getestet worden ist, kann der Arbeitgeber nicht erst am Montag mit der notwendigen Aufklärung dazu beginnen. Er muss sofort feststellen können, ob Belegschaftsmitglieder, die noch keinen Immunschutz gegen das Coronavirus haben, mit der positiv getesteten Person in Kontakt waren.“ Die Erhebung der Daten „auf Vorrat“ im Betrieb sei der einzige Weg, im Bedarfsfall schnell und angemessen reagieren zu können.