Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Quali)

Die Ziele

Mit dem TV Quali bekräftigen Südwestmetall und IG Metall, dass Qualifizierung und lebenslanges Lernen gleichermaßen ein Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter dort sind.

Neue Herausforderungen, wie z. B. der Fachkräftemangel, führten mehrfach zu Anpassungen des ersten TV Quali 2001, zuletzt durch den Tarifabschluss 2015:

  • Die betriebliche Weiterbildung – den Bedarf vorausgesetzt – zielt verstärkt auf Qualifizierung auch für an- und ungelernte Beschäftigte.
  • Die persönliche Weiterbildung ermöglicht den Freiraum breiter angelegter beruflicher Qualifizierung seitdem auch in Form einer Bildungsteilzeit.

Die betriebliche Weiterbildung

Bei der betrieblichen Weiterbildung geht es darum, die Qualifikationen des Beschäftigten für sein Aufgabengebiet zu erhalten und zu erweitern. Hier haben die Beschäftigten einen Anspruch auf ein jährliches Gespräch mit dem Arbeitgeber, ob ein Qualifizierungsbedarf besteht. Wird dieser festgestellt, so planen Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen. Dabei findet die mit Abstand wichtigste Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz als „training on the job“, z. B. an der Maschine, statt.

Für an- und ungelernte Beschäftigte ist eine abschlussorientierte Berufsqualifizierung das Ziel. Hilfestellung gibt hier die Sozialpartnervereinbarung "vom Einstieg zum Aufstieg".

Die persönliche Weiterbildung

Seit 2015 gibt es die sog. Bildungsteilzeit, die ein Modell bei der persönlichen Weiterbildung ist. Die persönliche Weiterbildung kann einmalig und nur dann beantragt werden, wenn

  1. sie in Bezug zum Betrieb steht und dem voraussichtlichen betrieblichen Bedarf entspricht,
  2. der Beschäftigte mindestens seit fünf Jahren im Betrieb arbeitet oder als Ausgebildeter nach den Regelungen des § 25 MTV Ausbildung (MTV A) übernommen wird,
  3. der eigene Betrieb mehr als 50 Vollzeitbeschäftigte hat.

Sind diese Kriterien erfüllt, kann die Bildungsteilzeit wie folgt genommen werden:

  • Bei der befristeten Teilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und die Vergütung entsprechend angepasst.
  • Bei der verblockten Teilzeit wird die Arbeitszeit auch auf die Hälfte reduziert: In der ersten Phase arbeitet der Beschäftigte Vollzeit, er erhält allerdings nur 50 % seines Entgelts. In der zweiten Phase ist der Mitarbeiter freigestellt und erhält ebenfalls 50 % der Vergütung. Die maximale Dauer dieses Modells beträgt insgesamt sieben Jahre. Die verblockte Teilzeit können aber nur ein Prozent der Beschäftigten in Betrieben ab 500 Beschäftigten (bzw. in konzernabhängigen Betrieben ab 300 Beschäftigten) beanspruchen, um den Arbeitgeber nicht zu überfordern.

TV Quali: Modell verblockte Teilzeit

  • Auf freiwilliger (!) Basis können die Betriebsparteien eine finanzielle Förderung der Bildungsteilzeit beschließen. Hierfür können Mittel herangezogen werden, die ansonsten für die Altersteilzeit zu verwenden wären.

Anstelle der Bildungsteilzeit können die Beschäftigten – so wie bisher auch – für ihre breiter angelegte berufliche Weiterbildung das Modell der Ausscheidensvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage für bis zu fünf Jahre wählen.

VOILA_REP_ID=C1257761:004A5185