Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ)

Die Ausgangslage

Die Auftragsbücher waren voll, aber die Wirtschaftskrise saß vielen Unternehmen noch in den Knochen. Die Folge: Zeitarbeit boomte und wurde in manchen Betrieben umfangreich eingesetzt. Zu umfangreich nach Auffassung der IG Metall und vieler Betriebsräte. Denn das Gesetz sah keine Begrenzung der Überlassungsdauer vor, und die Entgelte der Zeitarbeitnehmer lagen teilweise deutlich unter denjenigen der Metall- und Elektroindustrie.

Ein nachdrücklicher Handlungsauftrag aus der Politik führte deshalb in der Tarifrunde 2012 zu ersten Verhandlungen in der M+E-Industrie, um Rahmenbedingungen für den Einsatz von Zeitarbeit zu schaffen.

Der erste Kompromiss

Im Frühjahr 2012 ermöglichte es ein neuer Tarifvertrag, den Einsatz von Zeitarbeit jeweils entsprechend der konkreten Betriebssituation auszugestalten. Machten die Betriebe keinen Gebrauch davon, waren sie dazu angehalten, dem Zeitarbeitnehmer nach 24 Monaten Einsatzdauer eine Festanstellung anzubieten. Auch wurden dem Zeitarbeitnehmer sog. Branchenzuschläge gewährt, je länger er im Betrieb eingesetzt war. Hierdurch erfolgte eine Annäherung an das Entgeltniveau der M+E-Branche.

Allerdings währte dieser Kompromiss nur kurz. Der Gesetzgeber erhielt massiven Druck von den Gewerkschaften und begrenzte daher ab 2017 die Dauer für den Einsatz von Zeitarbeit: auf nur noch 18 Monate. Auch das Entgelt des Zeitarbeitnehmers wurde an jenes einer vergleichbaren Stammarbeitskraft des Betriebes angepasst. Aber: Branchenspezifische Abweichungen durch einen Tarifvertrag wurden zugelassen.

Der Erfolg: TV LeiZ 2017

Das Ergebnis erneuter Verhandlungen für die M+E-Industrie war der Tarifvertrag TV LeiZ 2017. Dieser bietet für die tarifgebundenen Betriebe mehr Flexibilität im Vergleich zu den verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Das bedeutet im Einzelnen: Arbeitgeber und Betriebsräte können den Einsatz von Zeitarbeit passgenau für den Betrieb gestalten – zum Beispiel eine Überlassungsdauer von bis zu 48 Monaten vereinbaren. Ohne diese Betriebsvereinbarung muss dem Zeitarbeitnehmer weiterhin nach 24 Monaten eine Festanstellung angeboten werden.

Somit wurde eine beidseitige Lösung gefunden: Betriebe können Zeitarbeit weiterhin als flexibles Instrument nutzen – und dies in einem Rahmen, der für die M+E-Industrie besser geeignet ist als die engen gesetzlichen Bedingungen. Gleichzeitig haben Zeitarbeitnehmer die Chance, länger in einem Betrieb eingesetzt zu werden und das mit einem angeglichenem Entgeltniveau.

Die Wege der Arbeitnehmerüberlassung.

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