Weihnachtsgeld in der Metall- und Elektroindustrie 2019

Wenn die Weihnachtswünsche konkret werden und die Einkaufslisten länger, dann ist es gut zu wissen, dass die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie eine Sonderzahlung – das Weihnachtsgeld – bieten. Die wichtigsten Informationen und Fakten für das Jahr 2019 haben wir hier zusammengefasst.

Wie viel Weihnachtsgeld bekomme ich nach dem Metalltarif?

Das Weihnachtsgeld beträgt je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • im Tarifgebiet Nordwürttemberg/Nordbaden zwischen 25 und 55 Prozent eines Monatsverdienstes und
  • in den Tarifgebieten Südwürttemberg/Hohenzollern und Südbaden zwischen 30 und 60 Prozent des Monatsverdienstes.

Die in den südlichen Tarifgebieten höhere Sonderzahlung resultiert aus der Tatsache, dass die Beschäftigten dort die an Heiligabend und Silvester nach 12 Uhr ausfallende Arbeitszeit bis maximal 3,5 Stunden unbezahlt vor- oder nacharbeiten müssen.

Was gehört zum Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld bemisst sich am Monatsverdienst. Für die Berechnung werden das Grundentgelt, das Leistungsentgelt sowie eventuell vorhandene Zuschläge für Spätarbeit oder Nachtarbeit herangezogen. Nicht berücksichtigt werden Komponenten wie Mehrarbeitsgrundvergütung, Mehrarbeitszuschläge, Reisespesen, Krankengeldzuschüsse und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, vermögenswirksame Leistungen sowie die Urlaubsvergütung.

Wie eine Auszahlung berechnet wird und was sie für den Geldbeutel bedeutet, zeigt unsere Beispiel-Grafik, die eine 55 Prozent-Zahlung heranzieht.

So viel bekommen Maschineneinrichter & Controller.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nach dem genannten Tarifvertrag haben die Beschäftigten einmal jährlich Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Voraussetzung ist, dass am Auszahlungstag ein Arbeitsverhältnis besteht und dass der Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt bereits seit sechs Monaten ununterbrochen dem Betrieb angehört. Sprich: Wenn der Mitarbeiter vor dem Auszahlungstag gekündigt hat, verfällt der Anspruch auf die Sonderzahlung. Dagegen ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber vor dem Auszahlungstag unschädlich.

Erhalten Auszubildende auch Weihnachtsgeld?

Auszubildende haben ebenfalls Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dieses beträgt für das Tarifgebiet Nordwürttemberg/Nordbaden einheitlich 55 Prozent der Ausbildungsvergütung, in den südlichen Tarifgebieten 60 Prozent.

Was passiert mit dem Weihnachtsgeld bei Krankheit?

Arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte erhalten grundsätzlich die volle Sonderzahlung ohne Rücksicht darauf, wie lange sie im laufenden Jahr arbeitsunfähig waren.

Bekommen Mitarbeiter in Teilzeit auch Weihnachtsgeld?

Ja, auch Beschäftigte in Teilzeit haben Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dieser wird anteilig nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit berechnet.

Wann wird das Weihnachtsgeld ausbezahlt?

Per Tarifvertrag gilt der 1. Dezember als Auszahlungstag für das Weihnachtsgeld. Oft wird dieser aber per Betriebsvereinbarung in den Unternehmen geregelt und kann daher abweichen.

Wo ist das Weihnachtsgeld geregelt?

Das Weihnachtgeld in der Metall- und Elektroindustrie regelt der Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen.

Weitere Informationen zum Weihnachtsgeld

Zusammen mit dem tarifvertraglich geregelten zusätzlichen Urlaubsgeld, das die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in der Regel im Juni ausbezahlt bekommen, sowie dem im Juli auszuzahlenden tariflichen Zusatzgeld T-ZUG und dem Zusatzbetrag von 400 € ergeben sich zusätzlich zu den monatlichen Vergütungen Extrazahlungen in Höhe von ca. 1,62 Gehältern.

Laut Statistischem Bundesamt beträgt das durchschnittliche Weihnachtsgeld der Tarifbeschäftigten in Deutschland über alle Branchen hinweg in diesem Jahr 2.583 Euro. Die Branchenunterschiede sind dabei allerdings erheblich.

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